Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass beim Heizungstausch keine Wärmepumpe mehr vorgeschrieben ist. Häuslebauer können damit weiterhin eine fossile Heizung wählen, müssen dafür aber höhere Kosten tragen: Eine Gasheizung verursacht über die Betriebsdauer in der Regel höhere Kosten als eine vergleichbare Wärmepumpe.
Bei Mietwohnungen ergibt sich daraus eine besondere Konstellation. Mieterinnen und Mieter können nicht selbst entscheiden, wie ihre Wohnung beheizt wird. Wenn keine Wärmepumpe mehr vorgeschrieben ist, dürfen Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Einbaukosten trägt der Vermieter, die laufenden Heizkosten zahlen jedoch die Mietenden. Diese Trennung von Einbau- und Betriebskosten setzt für Eigentümer vermieteter Gebäude den Anreiz, die günstigste Variante einzubauen, weil sie die höheren Betriebskosten nicht selbst tragen.
Zum Vergleich: Häuslebauer zahlen beim Einbau einer Wärmepumpe etwa 5.000 bis 10.000 Euro mehr, sparen dann aber Monat für Monat bei den Betriebskosten. Für sie kann sich die Investition rechnen. Bei Mietwohnungen entfällt dieser Anreiz, weil derjenige, der investiert, nicht derjenige ist, der die laufenden Kosten zahlt.
Auch politisch gibt es Kritik. Die Grünen haben das Instrument als problematisch benannt — nicht nur klimapolitisch, sondern auch sozialpolitisch. Fraktionsvize Julia Verlinden sagte gegenüber Table.Briefings, eine Grüngasquote wäre ein Verrat der SPD an den Mieterinnen und Mietern, da sie die Heizkosten dauerhaft hochtreiben würde. Eine solche Quote würde zudem die fossilen Abhängigkeiten von den USA und anderen Gasexporteuren erhöhen, weil sie die Nutzungsdauer fossiler Heizungen verlängere.
Es handelt sich bislang um Eckpunkte, aus denen erst noch ein Gesetzentwurf geschmiedet werden soll. Der Schutz der Mieter ist in dem verlinkten Eckpunktepapier zwar erwähnt, aber nicht konkret ausgestaltet. Damit bleibt offen, wie ein solcher Schutz aussehen soll.

