Innenminister Alexander Dobrindt hat einen sogenannten Sofort-in-Arbeit-Plan vorgestellt. Als Ziel nennt er „Teilhabe durch Tätigkeit"; die beste Integration sei die in die Arbeitswelt.
Bislang gilt für Asylbewerber Folgendes: Die meisten dürfen theoretisch nach drei Monaten Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis beantragen. Zugleich besteht ein Arbeitsverbot für alle, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen — und dieser Aufenthalt dauert nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen typischerweise 6 bis 18 Monate. Für manche Gruppen gilt die Pflicht, während des gesamten Verfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben, etwa für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Ausnahmen kann die Bundesagentur für Arbeit genehmigen, faktisch besteht aber in den ersten Monaten ein Arbeitsverbot.
Dobrindts Plan setzt hier an: Asylbewerber sollen künftig nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen, unabhängig davon, ob sie noch in einer Unterkunft wohnen. Eine Arbeitspflicht soll es nicht geben, und ob jemand arbeitet, soll keinen Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens haben.
Ausgenommen sind insbesondere abgelehnte Asylbewerber und geduldete Menschen — also vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Abschiebung zeitweise ausgesetzt ist. In Deutschland sind das rund 180.000 Menschen, von denen etwa 40 Prozent bereits seit mehr als fünf Jahren im Land leben. Ebenfalls ausgenommen sind Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle (für die ein anderer EU-Staat zuständig ist), Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, sowie Fälle offensichtlichen Missbrauchs.
Zum Verdienst gilt ein Anrechnungsmodell wie bei anderen Transferleistungen: Einkünfte dürfen grundsätzlich behalten werden, werden aber auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Unterkunft, Regelbedarf) angerechnet. Bis zu einer bestimmten Grenze bleibt die staatliche Leistung voll erhalten; je mehr verdient wird, desto weniger davon bleibt. Umgesetzt werden soll die Änderung über das ohnehin im Bundestag liegende Gesetzespaket zur GEAS-Reform (gemeinsames europäisches Asylsystem), in das Dobrindt die Regelung einbringen kann.
Die Süddeutsche Zeitung weist auf einen Widerspruch hin: Dobrindts Ministerium hat die Integrationskurse für Geflüchtete mit unsicherer Bleibeperspektive für dieses Jahr stark zusammengestrichen, obwohl Spracherwerb als entscheidender Schlüssel zum Arbeitsmarkt gilt. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), hält die Reform dagegen für konsistent: Wer früher arbeite, brauche weniger Integrationskurse, daher sei die Kürzung folgerichtig. Der Arbeitsmarktökonom Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung widerspricht in der FAZ: Der empirische Forschungsstand sei eindeutig, der Abschluss von Integrationskursen habe sehr starke positive Beschäftigungseffekte — fast so groß wie der eines Hochschulabschlusses; gerade auf dem deutschen Arbeitsmarkt seien gute Sprachkenntnisse sehr wichtig.

