In diesem Jahr stehen mehrere Landtagswahlen an: bereits am 8. März in Baden-Württemberg, am 22. März in Rheinland-Pfalz sowie im Herbst in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. In einigen Ländern steht die AfD nach Umfragen nahe an einer absoluten Mehrheit, besonders in Sachsen-Anhalt, möglicherweise auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Daraus ergibt sich für viele die Frage, wie man — auch per Briefwahl — wählen sollte, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Der Podcast greift einen Hinweis aus dem Hörerforum auf, der eine zuvor beiläufig geäußerte Annahme korrigiert: Wer im Herbst etwa in Mecklenburg-Vorpommern die SPD wählt, um eine AfD-Regierung zu verhindern, handelt aus taktischer Sicht nicht unbedingt klug.

Der Kern der Argumentation: Entscheidend für die Machtverteilung ist nicht, welche Partei die meisten Stimmen erhält, sondern die Sitzverteilung im Landtag — also welche Koalition insgesamt die meisten Mandate zusammenbekommt. Es gilt eine Fünf-Prozent-Hürde: Mandate erhalten nur Parteien ab fünf Prozent der Zweitstimmen. Stimmen für eine demokratische Partei, die nur 4,9 Prozent erreicht, fallen bei der Mandatsverteilung unter den Tisch.

Die AfD kommt derzeit in allen betrachteten Bundesländern sicher in die Parlamente. Ihre Stimmen sind besonders viele Mandate „wert", wenn zugleich kleinere demokratische Parteien an der Hürde scheitern. Denn dann zählen weniger Stimmen insgesamt bei der Mandatsverteilung — beispielhaft etwa nur noch 85 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen — und der Anteil der AfD steigt entsprechend. Scheitern ein oder zwei kleine Parteien knapp mit 4,8 oder 4,9 Prozent, kann die AfD in ungünstigen Konstellationen bereits mit knapp über 40 Prozent der Stimmen eine absolute Mehrheit erreichen.

Wer dennoch taktisch wählen möchte — niemand muss das, man kann auch nach Programm und Präferenz wählen — sollte sich nach dieser Logik die Umfragen ansehen und einer demokratischen Partei, die um die fünf Prozent rangiert, die Zweitstimme geben, damit diese Stimmen nicht wegfallen und die AfD möglichst wenige Mandate pro Stimme erhält. Aktuelle Umfragewerte sind über wahlrecht.de einsehbar.

Als Rechenbeispiel dient die brandenburgische Landtagswahl vom 22. September 2024. Dort flogen die Grünen mit 4,1 Prozent und die Linkspartei mit 3 Prozent aus dem Landtag — zusammen mehr als sieben Prozent aus dem demokratischen Spektrum, die wegfielen. Zugleich legte die SPD mit dem zugespitzten „Wir oder die AfD"-Wahlkampf — dem sogenannten Horse Race um die stärkste Partei — fast fünf Prozentpunkte zu und mobilisierte damit nach Nachwahlanalysen viele Wähler. Eben dadurch dürfte sie zwei mögliche Koalitionspartner aus dem Parlament gedrängt haben.

Verteilt man diese fünf Last-Minute-Prozentpunkte in einer fiktiven Rechnung anders — etwa zu gleichen Teilen auf Linke und Grüne — hätten diese beiden Parteien die Hürde übersprungen und fünf beziehungsweise sechs Mandate erhalten. Die AfD hätte dann statt 30 nur 27 Mandate bekommen, allein weil Wähler den kleinen Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde geholfen hätten. In Brandenburg reichte es der AfD mit rund 30 Prozent ohnehin nicht zur Macht. In Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern kann im Herbst jedoch jedes einzelne Mandat darüber entscheiden, ob die AfD allein regieren kann.