Die elektronische Patientenakte (EPA) funktioniert in der ärztlichen Praxis inzwischen erstmals erkennbar. In einem geschilderten Fall war ein zuvor per Handy gescannter und in die EPA hochgeladener Befund beim Arztbesuch tatsächlich für den Arzt sichtbar; das PDF ließ sich öffnen und besprechen. Anschließend erhobene Messergebnisse konnten ebenfalls in die Akte gespeichert werden — allerdings nicht automatisch, sondern nur durch aktives Speichern seitens des Arztes.
Zugleich bestehen erhebliche Schwächen. Die seit Längerem bekannten Sicherheitsmängel sind größtenteils nicht behoben; das System entspricht nach aktuellem Kenntnisstand nicht dem Stand der Technik. Auch die Einrichtung gilt als sehr aufwendig: Sie erfordert ein Zusammenspiel aus mehreren Apps — Krankenkassen-App, Patientenakten-App und einer separaten PIN/TAN-Sicherheits-App — sowie Briefe mit Autorisierungscodes. Nach der erstmaligen Einrichtung war im geschilderten Fall bereits beim zweiten Anlauf die Anmeldung erneut nicht mehr funktionsfähig.
Besonders kritisiert wird, dass beim Wechsel des Smartphones — etwa beim Aufsetzen eines neuen iPhones aus dem Backup — die gesamte Installation verloren geht und der Einrichtungsprozess inklusive Autorisierungsbrief von vorn beginnen muss. Auch die laufende Nutzung ist langsam: Vom Antippen bis zur Anzeige der Akteninhalte vergehen teils 45 Sekunden bis eine Minute, mit Lade-Vorgängen, App-Wechseln, Face-ID-Authentifizierung und gelegentlichen wegklickbaren Fehlermeldungen.
Die Verbreitung ist entsprechend gering. Bei rund 70 bis 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nutzt nach den genannten Zahlen nur eine einstellige Prozentzahl — etwa vier bis fünf Prozent — die EPA aktiv. Seit Oktober besteht eine Nutzungspflicht, doch viele Ärztinnen und Ärzte setzen sie nicht um, was auch mit der Anbindung der Praxissoftware zusammenhängt.
Ein weiterer praktischer Aspekt: In der Akte tauchten Abrechnungs-PDFs auf, aus denen hervorging, welche Leistungen ein Arzt gegenüber der Krankenkasse für zurückliegende Jahre abgerechnet hatte. Hintergrund ist das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte erhalten Leistungen und sehen normalerweise nicht, was zwischen Arzt und Kasse abgerechnet wird — anders als in der privaten Krankenversicherung, wo Versicherte eine Rechnung erhalten und einreichen.

