Der Fall Weimer reiht sich in einen früheren Vorgang ein: die Ereignisse rund um die Berlinale. Dort ging es um den Israel-Palästina-Konflikt und die Reaktion Israels auf die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober mit rund 1.200 Toten in Israel. Es gibt den Vorwurf des Völkermordes; der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen drei führende Israelis erlassen, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Der palästinensische Regisseur Abdallah Alkhatib sagte bei der Berlinale auf der Bühne sinngemäß, die deutsche Regierung sei Partner im israelischen Genozid im Gazastreifen und habe sich entschieden, dies nicht zu kümmern. Zudem hatte sich Berlinale-Leiterin Tricia Tuttle auf einem Foto neben einer Palästina-Flagge gezeigt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer forderte Tuttle daraufhin zum Rückzug auf bzw. wollte sie entlassen. Tuttle trat nicht zurück; einige administrative Befugnisse wurden ihr entzogen, sie blieb aber im Amt — nachdem hinter den Kulissen die deutsche Filmszene mit einem kompletten Boykott der Berlinale drohte, sollte Weimer Tuttle entlassen.
Zum Buchhandlungspreis kommt auch datenschutzrechtliche Kritik hinzu. Weimer erhielt die Verfassungsschutz-Hinweise nicht automatisch, sondern weil seine Behörde die Liste der geplanten Preisträger an den Verfassungsschutz schickte. Hintergrund ist das sogenannte Haber-Verfahren, das auf die frühere Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, zurückgeht: Sie lud 2017 dazu ein, vor der Vergabe von Fördergeldern den Verfassungsschutz zu fragen. Laut Süddeutscher Zeitung wurden 2020 bis 2024 rund 1.230 zivilgesellschaftliche Organisationen und fast 1.300 Einzelpersonen überprüft; in mehr als 200 Fällen meldete der Verfassungsschutz Erkenntnisse zurück, woraufhin in der Regel kein Fördergeld bewilligt wurde, ohne dass die Betroffenen den Grund erfuhren.
Im Kunstbereich wurde das Haber-Verfahren bislang nicht angewandt — mit einer Ausnahme unter Weimers Vorgängerin Claudia Roth. Weimer kündigte diese Woche zunächst an, künftig routinemäßig alle Kunstförderungen vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen; nach Kritik ging tags darauf eine Mail aus der Pressestelle seiner Behörde an die Bundespressekonferenz, wonach dies die absolute Ausnahme bleiben solle. Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte das Haber-Verfahren bereits 2019, weil es keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von der prüfenden Behörde an den Verfassungsschutz gebe. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2022, dass Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen und im Wesentlichen nur an Polizei und Staatsanwaltschaften weitergeben dürfen, wenn schwere Nachteile abzuwenden sind. Die betroffenen Buchläden wollen klagen; Rechtsanwalt Sven Adam kündigte Klagen gegen Weimers Behörde und den Verfassungsschutz an, vor allem um zu erfahren, was den Buchhandlungen vorgeworfen werde.

