In einer früheren Folge hieß es, der Internationale Strafgerichtshof habe Haftbefehle gegen führende Vertreter Israels erlassen. Dass es solche Haftbefehle gibt, ist korrekt. Falsch wäre jedoch der Eindruck, sie seien wegen des Vorwurfs des Genozids beziehungsweise des Völkermords ergangen.
Tatsächlich stützen sich diese Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs auf den Verdacht auf Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Den Verdacht des Genozids hat dagegen ein anderes Gericht geäußert: der Internationale Gerichtshof, und zwar im Verfahren Südafrika gegen Israel. Dort entschied das Gericht in einer Zwischenentscheidung, die Vorwürfe des Genozids gegen Israel seien plausibel und prüfenswert. Es gibt zudem weitere seriöse Stellen, die diese Einschätzung teilen, zum Beispiel eine Kommission der Vereinten Nationen.
In der Sache ändert die Unterscheidung der beiden Gerichte nichts: Der Vorwurf bleibt bestehen, lediglich die Zuordnung, welche Institution welchen Verdacht festgestellt hat, wird hier präzisiert.
