Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Deutsche Umwelthilfe BMW und Mercedes dazu zwingen wollte, das Verbrennerverbot früher umzusetzen. Konkret sollten beide Unternehmen ab Herbst 2030 keine neuen Verbrenner mehr verkaufen dürfen. Argumentiert wurde, auch Unternehmen hätten ein CO2-Budget und beschnitten die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen unzulässig, wenn sie weiter CO2 ausstießen.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die mithilfe der Deutschen Umwelthilfe klagenden Personen keinen Anspruch darauf haben, dass BMW und Mercedes den Verkauf neuer Verbrenner einstellen. Begründet wird dies damit, dass die Regelung dieser Frage nicht Sache der Gerichte, sondern der Politik sei. In den Worten des Gerichts biete allein die Gesetzgebung den geeigneten Rahmen, um den Klimaschutz und sein Spannungsverhältnis zu gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich zu bringen. Die Aushandlung dieses komplexen Ausgleichs erfordere schwierige Abwägungs- und Allokationsentscheidungen, für die dem Gesetzgeber nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein erheblicher Gestaltungsspielraum zukomme.
Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat, auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen, und zwar durch die Gesetzgebung sowie nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof betont jedoch, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, aus der offenen Formulierung des Artikel 20a konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung und entsprechende Emissionsmengen oder Reduktionsvorgaben abzuleiten.
Die Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, erklärte, man akzeptiere das Urteil, nun sei aber die Politik am Zug.

