Die Frankfurter Rundschau hat in dieser Woche aufgedeckt, was bereits seit dem 1. Januar im Gesetz steht: Männer zwischen 17 und 45, die länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen, müssen vorher bei der Bundeswehr eine Ausreisegenehmigung einholen. Geregelt ist das in § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes. Die Vorschrift ist nicht völlig neu; sie galt bereits bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und gilt nun mit dem neuen Wehrdienstgesetz wieder. Das Gesetz wurde vor Monaten verabschiedet und war seither auch für die Opposition im Bundestag lesbar.

An der Ausreisegenehmigung hängen restriktive Folgeregelungen im Passgesetz. Nach § 7 Passgesetz ist ein Pass zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber als Wehrpflichtiger ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik für länger als drei Monate verlassen will. Welche Tatsachen das konkret sind, regelt das Gesetz nicht. Wie die Passbehörden in der Praxis prüfen, ist ebenfalls offen; im Streitfall entscheidet das Verwaltungsgericht. Bis dahin gibt es zunächst keinen Pass, und ohne Pass ist eine Ausreise außerhalb des Schengen-Raums faktisch nicht möglich.

§ 8 Passgesetz erweitert die Eingriffsmöglichkeiten: Die Gründe, aus denen ein Pass versagt werden kann, berechtigen zugleich dazu, einen bereits ausgestellten Pass wieder zu entziehen, sobald entsprechende Tatsachen bekannt werden. § 9 Passgesetz erlaubt darüber hinaus, eine Passversagung oder -entziehung im polizeilichen Grenzfahndungsbestand zu speichern. Der Pass muss damit nicht physisch eingezogen werden; ein gespeicherter Eintrag genügt, damit beim Scan an der Grenze die Ausreise verweigert wird.

Das Bundesministerium der Verteidigung bestreitet die Rechtslage nicht, will sie aber per Verwaltungsvorschrift entschärfen. Klargestellt werden soll, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Derzeit gibt es nur einen freiwilligen Wehrdienst; eine echte Wehrpflicht müsste der Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit beschließen. Das Wehrpflichtgesetz enthält dafür eine Öffnungsklausel. Eine Anfrage der Lage zu einer möglichen Smartphone-App, über die Männer den Musterungsfragebogen und Auslandsaufenthalte melden könnten, ließ eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums unkommentiert mit dem Hinweis, Aussagen Dritter würden grundsätzlich nicht kommentiert.

Im Bundestag machen Linke und Grüne nach Bekanntwerden des Berichts Stimmung gegen die Regelung. Britta Hasselmann, Fraktionschefin der Grünen, erklärt gegenüber der Frankfurter Rundschau, Verteidigungsminister Pistorius, SPD und Union stünden „blamiert und ohne Argumente da". Die Linke kommentiert auf X, wer länger ins Ausland wolle, solle erst die Erlaubnis der Bundeswehr einholen – „bürokratischer Wahnsinn und ein Angriff auf unsere Freiheitsrechte". Beide Fraktionen hatten den Gesetzentwurf zuvor in mehreren Lesungen und Ausschussberatungen vorliegen.