Will der Vermieter eine neue Gasheizung einbauen, lässt sich das in der Regel nicht verhindern: Eigentümer können über ihr Gebäude weitgehend frei verfügen, und aus dem Heizungsgesetz soll ohnehin einiges gestrichen werden. Verhindern lässt sich aber, dass Mietende über die Miete für die neue Gasheizung mitbezahlen müssen.

Will der Vermieter die Kosten umlegen, muss er eine Modernisierungsankündigung verschicken. Dieser Ankündigung kann schriftlich widersprochen werden. Rechtliche Grundlage ist die Vorgabe, dass eine Modernisierung nur zulässig ist, wenn sie zu einer „nachhaltigen Einsparung von Heizenergie" führt. Baut der Vermieter trotzdem ein und schickt später eine Mieterhöhung, kann auch dieser mit Verweis auf den Widerspruch widersprochen werden. Der Deutsche Mieterbund tut sich bislang schwer damit, Mietende beim Widerspruch unter dem Stichwort „nicht mehr nachhaltig" zu unterstützen; ältere Rechtsprechung hat die Frage noch nicht behandelt, die Rechtslage ist umstritten.

Einordnung

Ulf argumentiert, dass Gasheizungen nicht mehr nachhaltig seien — nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell, weil die Gaspreise binnen kurzer Frist „durch die Decke" gingen. Das Merkmal der Nachhaltigkeit sei damit nicht mehr erfüllt. Diese progressive Auslegung hält er für „total plausibel", räumt aber ein, dass notfalls gestritten werden müsse. Der Widerspruch koste nichts und habe zunächst keine Folgen; im schlimmsten Fall könne der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen, dann könne man immer noch nachträglich zahlen. Ziel sei das Signal an Vermieter: Gasheizung heißt Ärger — in der Hoffnung, dass dann lieber eine Wärmepumpe eingebaut werde.

Philip ergänzt den taktischen Hebel: Mietende sollten Nachbarinnen und Nachbarn fragen, ob sie ebenfalls widersprechen. Widersprächen etwa 15 von 20 Parteien, sehe die Rechnung für den Vermieter ganz anders aus. Philip weist außerdem darauf hin, dass Ulfs Lesart noch nicht „common sense" sei.