Will der Vermieter eine neue Gasheizung einbauen, lässt sich das in der Regel nicht verhindern: Eigentümer können über ihr Gebäude weitgehend frei verfügen, und aus dem Heizungsgesetz soll ohnehin einiges gestrichen werden. Verhindern lässt sich aber, dass Mietende über die Miete für die neue Gasheizung mitbezahlen müssen.
Will der Vermieter die Kosten umlegen, muss er eine Modernisierungsankündigung verschicken. Dieser Ankündigung kann schriftlich widersprochen werden. Rechtliche Grundlage ist die Vorgabe, dass eine Modernisierung nur zulässig ist, wenn sie zu einer „nachhaltigen Einsparung von Heizenergie" führt. Baut der Vermieter trotzdem ein und schickt später eine Mieterhöhung, kann auch dieser mit Verweis auf den Widerspruch widersprochen werden. Der Deutsche Mieterbund tut sich bislang schwer damit, Mietende beim Widerspruch unter dem Stichwort „nicht mehr nachhaltig" zu unterstützen; ältere Rechtsprechung hat die Frage noch nicht behandelt, die Rechtslage ist umstritten.

