Das neue Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes enthält eine wenig beachtete Nebenwirkung im Passrecht: Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland wollen, müssen einen Antrag stellen. Wer einen Pass beantragt, dem kann er versagt werden, wenn die Behörde Grund zur Annahme hat, dass der Betroffene länger als drei Monate ins Ausland will und keinen Antrag gestellt hat. Bestehende Pässe können unter denselben Voraussetzungen entzogen werden. Diese Regelung steht so im Gesetz.
Das Bundesverteidigungsministerium hat inzwischen eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Anwendung in der Praxis einschränkt. Sie wurde vor wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine Allgemeinverfügung kann das Ministerium allerdings jederzeit wieder aufheben; die zugrunde liegende Rechtslage im Passgesetz bleibt unverändert.
Kritik kommt aus der Opposition, vor allem von Grünen und Linken, in Teilen auch aus der SPD. In der vorigen Folge der Lage stand die Frage im Raum, warum sich diese Fraktionen erst nach einer Berichterstattung der Frankfurter Rundschau geäußert haben — und nicht, als das Gesetz im Ausschuss vorlag.
Auf eine Anfrage der Lage antwortete der grüne Bundestagsabgeordnete Niklas Wagner, im Verteidigungsausschuss zuständiger Berichterstatter. Die Grünen-Fraktion habe den Entwurf am 5. Dezember 2025 abgelehnt, da der von der Regierung im Hauruck-Verfahren vorgelegte Änderungsantrag zu viele Unklarheiten mit sich gebracht habe. Eine vollumfängliche Prüfung eines Anliegens mit solch einer gesellschaftlichen Tragweite sei nicht innerhalb von 48 Stunden zu bewerkstelligen.
Auch das Büro der Linken-Abgeordneten Rebecca antwortete. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und zum Zeitpunkt der Abstimmung sei die Fraktion davon ausgegangen, dass die Melde- und Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte — gemeint sind Studien- und Arbeitsaufenthalte, keine Urlaube — nur für den Fall der Aktivierung der Wehrpflicht gelte. Die massiven Grundrechtseinschränkungen würden vielen erst im Nachhinein bewusst, auch weil § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz mit der Meldepflicht eine viel größere Bevölkerungsgruppe betreffe als der noch freiwillige Wehrdienst.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war die Regelung tatsächlich so angelegt, wie es die Linken im Rückblick verstanden haben wollen. Vorgesehen war, dass die Wehrpflicht durch eine Verordnung des Verteidigungsministeriums scharfgestellt werden könnte. Nach öffentlicher Kritik wurde der Entwurf im Ausschuss per Änderungsantrag der Koalition so umgebaut, dass ein Scharfschalten ein neues Gesetz des Bundestages erfordern würde. Als Seiteneffekt gilt die Melde- und Genehmigungspflicht jetzt sofort und nicht erst mit der Aktivierung der Wehrpflicht.
Einordnung
Ulf sieht den Vorgang als heikel: Die Allgemeinverfügung kann jederzeit gestrichen werden, deshalb bleibe die Rechtslage für betroffene Männer unsicher. Er hält es für problematisch, eine als Eingriff in Freiheitsrechte empfundene Regelung im Gesetz zu belassen und sie nur über eine Allgemeinverfügung abzumildern; sauber wäre eine erneute gesetzliche Regelung.
Philip zeigt sich überrascht, dass das Büro der Linken-Abgeordneten die Passregelung selbst nach der Berichterstattung nicht auf dem Zettel hatte. Auf die Aussage, man sei davon ausgegangen, die Pflicht gelte nur bei Aktivierung der Wehrpflicht, reagiert er mit Unverständnis: Im Gesetz stehe das eindeutig, es gebe keinen Ermessensspielraum und keinen Grund, eine andere Auslegung anzunehmen.
Ulf ordnet das fairerweise ein: Das eigentliche Problem sei durch den Änderungsantrag der Koalition entstanden, nicht durch den ursprünglichen Entwurf. Dementsprechend hätten weder Linke noch Grüne die Tragweite sofort erkannt. Er räumt zugleich ein, die Lage habe vergangene Woche zwar berichtet, aber keinen Riesenskandal daraus gemacht — im Nachhinein hätten er und Philip lauter darauf hinweisen müssen, dass an der Grenze auch der Pass verloren gehen kann.
Ulf und Philip diskutieren den Erwartungshorizont. Philip stellt zwei Fragen nebeneinander: Muss ein Journalist ein Gesetz vollständig gelesen haben, um darüber zu berichten? Und müssen Abgeordnete im Ausschuss, die das Gesetz beschließen, es gelesen und verstanden haben? Bei Journalisten sei das wünschenswert, aber nicht zwingend. Bei Parlamentariern hingegen würde er es bejahen.
Ulf verweist auf die handwerkliche Schwierigkeit: Wer das Gesetz lesen will, muss das Wehrpflichtgesetz in der alten Fassung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Änderungsantrag des Ausschusses nebeneinanderlegen — drei Texte, keine Synopse. Das Änderungsgesetz selbst sei kryptisch („in Paragraf 3 Absatz 1 wird 'weil' durch 'da' ersetzt"); der Änderungsantrag ändere wiederum dieses Änderungsgesetz. So müsse man auf zwei Levels of Indirection prüfen, was am Ende im Wehrpflichtgesetz steht. Ein lesbarer Volltext der Endfassung wäre nach Philips Auffassung deutlich praxistauglicher.
Ulf beschreibt seine eigene Praxis: Er lese Gesetze immer dann vollständig, wenn er das Gefühl habe, es gehe um einzelne, heikle Detail-Regelungen. Beim Wehrdienst habe er dieses Gefühl nicht gehabt, weil im Vordergrund die politische Grundfrage „Wehrdienst ja oder nein" gestanden habe. Beim Passgesetz habe er nach der ursprünglichen Berichterstattung nachrecherchiert und auch verweisende Gesetze angesehen. Nur so sei herausgekommen, dass Betroffenen auch der Pass verweigert oder entzogen werden kann.
Ulf und Philip akzeptieren die Kritik aus der Hörerschaft, sie selbst hätten den Pass-Aspekt früher erkennen müssen. Im Kern sei diese Kritik berechtigt; ein Scoop wäre möglich gewesen. Ulf hält dennoch fest, das schwerwiegendere Versäumnis liege darin, dass die Folgen im Parlament niemandem aufgefallen seien.