Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Dienstag im Koalitionsausschuss erneut getroffen, um zentrale Streitpunkte in der Haushalts- und Steuerpolitik auszuräumen und eine Reformagenda bis zum Sommer aufzustellen. Wesentliche Streitpunkte wurden dabei nicht beseitigt, es liegt aber ein Plan vor.
Im Zentrum steht eine geplante Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Erklärtes Ziel: 95 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sollen am Jahresende einige hundert Euro mehr netto vom Brutto haben. Beim Ziel sind sich die Regierungsparteien einig – Grundlage ist die Einsicht, dass Arbeit in Deutschland tendenziell zu hoch besteuert wird, während Einkommen ohne eigene Erwerbsarbeit – etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden – über die Abgeltungssteuer pauschal mit rund 25 Prozent vergleichsweise gering besteuert wird.
Im Fokus der Diskussion steht der sogenannte Mittelstandsbauch. Wer aus dem Existenzminimum von knapp 13.000 Euro Jahreseinkommen heraustritt, zahlt zunächst 14 Prozent Einkommensteuer. Steigt das zu versteuernde Einkommen auf rund 18.000 Euro, klettert der Tarif auf 24 Prozent – der stärkste Anstieg im gesamten deutschen Einkommensteuertarif. Bis zu einem Einkommen von rund 70.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 42 Prozent. Zwischen 70.000 und 278.000 Euro bleibt der Tarif flach bei 42 Prozent; erst ab 278.000 Euro greift in einer Stufe die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls höhere Sozialabgaben. Betroffen vom steilen Anstieg sind typischerweise Facharbeiterinnen und Facharbeiter mit etwa 40.000 bis 45.000 Euro, Lehrkräfte mit 50.000 bis 60.000 Euro, Ingenieurinnen und Ingenieure ab rund 60.000 Euro sowie Kleinunternehmer und Familien.
Allein der Wegfall des Mittelstandsbauchs würde rund 30 Milliarden Euro pro Jahr kosten, weil die Steuereinnahmen entsprechend sinken. Wie diese Lücke gegenfinanziert werden soll, ist offen. Eine naheliegende Option wäre, den Tarif im unteren Bereich abzuflachen und im Gegenzug bei höheren Einkommen steiler zu progressieren – Bundeskanzler Friedrich Merz hat Steuererhöhungen für reiche Menschen jedoch zunächst ausgeschlossen.
Diskutiert werden daher andere Gegenfinanzierungswege. Marcel Fratzscher, Chefökonom des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), schlägt im Deutschlandfunk vor, den Spitzensteuersatz erst ab rund 100.000 Euro greifen zu lassen und den Reichensteuersatz auf 48 oder 50 Prozent anzuheben. Zur Gegenfinanzierung nennt er das Belasten von Vermögen sowie das Streichen von Subventionen – etwa des Dieselprivilegs: Auf Diesel fallen seit Mai rund 33 Cent Mineralölsteuer pro Liter an, auf Benzin 51 Cent. Eine Angleichung würde mehrere Milliarden Euro einbringen. Unionsfraktionschef Jens Spahn schlug gegenüber Table.Media vor, alle staatlichen Subventionen pauschal um 5 Prozent zu kürzen ("Rasenmähermethode").
Ein zweiter großer Hebel ist die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Eine Anhebung des Regelsatzes von 19 auf 20 Prozent brächte rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, eine Anhebung auf 21 Prozent rund 30 Milliarden Euro. Innerhalb der Bundesregierung wird ein modifiziertes Modell mit drei Sätzen erwogen: 0 Prozent auf Lebensmittel (statt aktuell 7 Prozent für die meisten Lebensmittel), 10 Prozent als neuer ermäßigter Satz (statt 7 Prozent) und 21 Prozent als neuer Regelsatz (statt 19 Prozent). Die kürzlich umgesetzte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent würde dann teilweise oder ganz wieder zurückgenommen.

