Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Dienstag im Koalitionsausschuss erneut getroffen, um zentrale Streitpunkte in der Haushalts- und Steuerpolitik auszuräumen und eine Reformagenda bis zum Sommer aufzustellen. Wesentliche Streitpunkte wurden dabei nicht beseitigt, es liegt aber ein Plan vor.

Im Zentrum steht eine geplante Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Erklärtes Ziel: 95 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sollen am Jahresende einige hundert Euro mehr netto vom Brutto haben. Beim Ziel sind sich die Regierungsparteien einig — Grundlage ist die Einsicht, dass Arbeit in Deutschland tendenziell zu hoch besteuert wird, während Einkommen ohne eigene Erwerbsarbeit — etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden — über die Abgeltungssteuer pauschal mit rund 25 Prozent vergleichsweise gering besteuert wird.

Im Fokus der Diskussion steht der sogenannte Mittelstandsbauch. Wer aus dem Existenzminimum von knapp 13.000 Euro Jahreseinkommen heraustritt, zahlt zunächst 14 Prozent Einkommensteuer. Steigt das zu versteuernde Einkommen auf rund 18.000 Euro, klettert der Tarif auf 24 Prozent — der stärkste Anstieg im gesamten deutschen Einkommensteuertarif. Bis zu einem Einkommen von rund 70.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 42 Prozent. Zwischen 70.000 und 278.000 Euro bleibt der Tarif flach bei 42 Prozent; erst ab 278.000 Euro greift in einer Stufe die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls höhere Sozialabgaben. Betroffen vom steilen Anstieg sind typischerweise Facharbeiterinnen und Facharbeiter mit etwa 40.000 bis 45.000 Euro, Lehrkräfte mit 50.000 bis 60.000 Euro, Ingenieurinnen und Ingenieure ab rund 60.000 Euro sowie Kleinunternehmer und Familien.

Allein der Wegfall des Mittelstandsbauchs würde rund 30 Milliarden Euro pro Jahr kosten, weil die Steuereinnahmen entsprechend sinken. Wie diese Lücke gegenfinanziert werden soll, ist offen. Eine naheliegende Option wäre, den Tarif im unteren Bereich abzuflachen und im Gegenzug bei höheren Einkommen steiler zu progressieren — Bundeskanzler Friedrich Merz hat Steuererhöhungen für reiche Menschen jedoch zunächst ausgeschlossen.

Diskutiert werden daher andere Gegenfinanzierungswege. Marcel Fratzscher, Chefökonom des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), schlägt im Deutschlandfunk vor, den Spitzensteuersatz erst ab rund 100.000 Euro greifen zu lassen und den Reichensteuersatz auf 48 oder 50 Prozent anzuheben. Zur Gegenfinanzierung nennt er das Belasten von Vermögen sowie das Streichen von Subventionen — etwa des Dieselprivilegs: Auf Diesel fallen seit Mai rund 33 Cent Mineralölsteuer pro Liter an, auf Benzin 51 Cent. Eine Angleichung würde mehrere Milliarden Euro einbringen. Unionsfraktionschef Jens Spahn schlug gegenüber Table.Media vor, alle staatlichen Subventionen pauschal um 5 Prozent zu kürzen ("Rasenmähermethode").

Ein zweiter großer Hebel ist die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Eine Anhebung des Regelsatzes von 19 auf 20 Prozent brächte rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, eine Anhebung auf 21 Prozent rund 30 Milliarden Euro. Innerhalb der Bundesregierung wird ein modifiziertes Modell mit drei Sätzen erwogen: 0 Prozent auf Lebensmittel (statt aktuell 7 Prozent für die meisten Lebensmittel), 10 Prozent als neuer ermäßigter Satz (statt 7 Prozent) und 21 Prozent als neuer Regelsatz (statt 19 Prozent). Die kürzlich umgesetzte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent würde dann teilweise oder ganz wieder zurückgenommen.

Einordnung

Ulf ordnet die ungleiche Besteuerung von Arbeit und passivem Einkommen als ungerecht ein: Wer arbeite, müsse schnell viel abgeben, während Einkünfte aus Vermögen mit pauschal etwa 25 Prozent vergleichsweise gering besteuert würden. Folge sei, dass reichere Menschen tendenziell reich blieben und ärmere arm — der Aufstieg durch Leistung werde durch das Steuersystem künstlich erschwert. Selbst gut ausgebildete Menschen könnten sich in Metropolen wie München, Frankfurt oder Berlin allein von ihrem Einkommen kaum noch Wohneigentum leisten; der häufigste Weg zu bescheidenem Wohlstand sei das Erben, was das Gegenteil einer Leistungsgesellschaft sei.

Philip hält dem entgegen, dass auch das Vermieten von Wohnungen Arbeit beinhalte (verwalten, vermieten, kümmern), betont aber, dass im Kern die Kapitalerträge das Problem seien. Aus liberaler Perspektive sei der starke Anstieg des Tarifs gerade im unteren Einkommensbereich schwer zu erklären, weil sich Leistung dort kaum lohne. Mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel sei es ohnehin fragwürdig, das knappe Gut Arbeit zusätzlich mit hohen Steuern zu belasten.

Ulf und Philip ziehen den US-Spitzensteuersatz der 1950er Jahre von 90 Prozent als Vergleichswert heran, um zu illustrieren, dass deutlich höhere Spitzensätze historisch nicht beispiellos waren. Sie kritisieren die Rasenmähermethode von Jens Spahn als faktische Kapitulation politischer Gestaltung: Wer pauschal 5 Prozent kürze, treffe womöglich auch soziale Leistungen wie den Kinderzuschlag — die Frage, was als Subvention gelte, müsse geklärt werden. Insgesamt erinnere die nachlassende Bereitschaft zu Gegengeschäften innerhalb der Koalition fatal an Ampelzeiten.

Bei der Umsatzsteuer warnen beide, dass eine Erhöhung gerade geringe Einkommen besonders trifft, weil diese anteilig mehr ihres Einkommens für unvermeidlichen Konsum ausgeben. Die geplante Befreiung von Lebensmitteln solle das auffangen, doch ist offen, ob Einzelhandel und Lebensmittelkonzerne Steuersenkungen überhaupt an die Endkundinnen und -kunden weitergeben würden — die Erfahrung mit der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zeige, dass nahezu nichts weitergegeben wurde. Im schlechten Fall würden Menschen bei der Einkommensteuer leicht entlastet, müssten aber bei Lebensmitteln trotzdem mehr zahlen.