Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein neues Gebäudegesetz beschlossen, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag; im Kern hat sich gegenüber der Ende Februar von Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (Union) verkündeten Koalitionseinigung nichts geändert.

Bisher gilt das von der Ampel beschlossene GEG: Ab Juli 2026 müssen neue Heizungen in den ersten Kommunen, später bundesweit, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden — in der Praxis meist Wärmepumpen. Zusätzlich ist seit der vorletzten GroKo festgelegt, dass Gas- und Ölheizungen ab 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen, weil Deutschland bis dahin klimaneutral sein soll. Die 65-Prozent-Grenze stammt aus Habecks Amtszeit; das Betriebsverbot ab 2045 stand schon vorher im Gesetz.

Mit dem Kabinettsbeschluss sollen beide Vorgaben fallen. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll ab sofort, unbegrenzt und auch nach 2045 erlaubt sein; bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden. Sie sollen zunehmend mit klimafreundlichem Gas beziehungsweise Öl betrieben werden müssen. Ab wann ausschließlich Biogas und Bioöl zulässig sind, regelt der Entwurf nicht; die Beimischung dürfte die Brennstoffkosten erhöhen.

Für Mietverhältnisse sieht der Entwurf vor, dass ab 2028 die Kosten für den CO2-Preis, die Gasnetzentgelte und die Preisaufschläge der vorgeschriebenen klimafreundlichen Brennstoffe (sogenannte Klimatreppe) jeweils hälftig zwischen Mietenden und Vermietern aufgeteilt werden. Im Gesetzestext heißt es: „Eine belastbare Abschätzung der in Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Denn es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen." Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärt zugleich öffentlich, das Gesetz bringe Eigentümern und Mietern „mehr Planungssicherheit". Es soll 2030 evaluiert werden und laut SZ noch vor der Sommerpause durch den Bundestag; fundamentale Widerstände in den Fraktionen zeichneten sich nicht ab.

Im Deutschlandfunk hat Klaus Wiener (CDU), Obmann der Union im Wirtschaftsausschuss, das Vorgehen begründet: Man verbiete fossile Heizungen nicht, die effiziente Technologie werde sich ohnehin durchsetzen; im ersten Quartal sei der Wärmepumpenabsatz um 35 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden rund 300.000 Wärmepumpen verkauft; für die Klimaziele im Gebäudebereich wären rund 500.000 pro Jahr nötig. Michael Kellner (Grüne), bis 2025 Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sagt der SZ, mit diesem Gesetz seien die Klimaziele nicht zu erreichen. Alexander Beer, Energieberater der Verbraucherzentralen, hält gegenüber der SZ für fraglich, ob der CO2-Preis Haushalte tatsächlich zum klimafreundlichen Heizen bewege; die meisten Menschen hätten verstanden, dass die Wärmepumpe die günstigste Heizungsart sei.

Einordnung

Position von Klaus Wiener (CDU)

Wiener argumentiert, der Staat solle keinen Zwang ausüben. Die Wärmepumpe werde sich am Markt durchsetzen, wie der Absatzanstieg von 35 Prozent im ersten Quartal zeige; eine gesetzliche Vorgabe sei nicht nötig. Auch ein Betriebsverbot für Gasheizungen nach 2045 sei verzichtbar, weil rationale Bürgerinnen und Bürger ohnehin keine fossilen Kessel mehr einbauen würden. Aus seiner Sicht macht das Gesetz den Menschen „wieder ein gutes Angebot".

Ulf hält Wieners Grundsatz „so wenig staatlichen Zwang wie möglich" im Kern für anschlussfähig an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Klimaneutralität sei aber ein existenzielles Ziel, das den Eingriff rechtfertige. Wieners Argument setze voraus, dass alle Haushalte ihre Anlagen bis 2045 austauschen — bei 300.000 verkauften Wärmepumpen pro Jahr fehlten 200.000. Reiches Aussage zur „Planungssicherheit" widerspreche dem eigenen Gesetzentwurf, der gesicherte Annahmen zur Marktentwicklung ausschließe; Ulf nennt das „Trumpismus live". Zudem drohten EU-Strafzahlungen im zweistelligen Milliardenbereich, weil Deutschland sein CO2-Budget überschreite und Emissionsrechte zukaufen müsse — „die Haushaltslöcher von morgen". Mietende treffe das Gesetz besonders hart: Die hälftige Kostenverteilung ab 2028 reiche nicht; Vermieter setzten weiter auf fossile Kessel, weil deren Anschaffung günstiger sei und die Mehrkosten unklar blieben. Wenn die SPD zustimme, werde sie „an die Wand genagelt"; eigentlich verstehe sie sich als Anwältin der Mietenden.

Philip widerspricht der Annahme einer durchgehend rationalen Heizungsentscheidung: Selbst wenn man den Homo oeconomicus voraussetze, fehle auf Basis dieses Gesetzes die Berechnungsgrundlage. Für Vermieter könne es sogar rational sein, weiter auf fossile Kessel zu setzen: rund 15.000 Euro Mehrkosten der Wärmepumpe stünden gegenüber späteren, unklaren Gaskosten, die zu großen Teilen bei den Mietenden hingen — und die 2030 angekündigte Evaluation eröffne erneute Regeländerungen. Politisch erinnere ihn das Vorgehen der Union an das Muster aus der Migrationspolitik: AfD-nahe Positionen kopieren, um der AfD Wähler abzugraben. Profitieren würden außerdem Gaskonzerne, deren Absatz — auch über Biogas — fortgeschrieben werde. Beim Strompreis sei der Effekt sichtbar: Im Ukrainekrieg sei er wegen des Gaspreises massiv gestiegen, im aktuellen Iran-Krieg kaum, weil seit 2021 Wind und Photovoltaik massiv ausgebaut worden seien.

Ulf und Philip kritisieren, dass das Gesetz die Wärmewende verlangsame und ein Akzeptanzproblem löse, das es im bestehenden GEG nicht gegeben habe — Handwerker sprächen sich in 99 Prozent der Fälle für die Wärmepumpe aus. Der CO2-Ausstoß der Gebäude werde laut allen vorliegenden Berechnungen steigen; gemessen am Klimaschutzgesetz sei er schon heute zu hoch. Beide hoffen, dass die SPD-Fraktion ablehnt; nur Wärmepumpen schützten Mietende vor astronomischen Heizkosten, ohne flächendeckende Umrüstung drohe eine „soziale Katastrophe".