Im September steht die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an. Die AfD liegt dort nach Umfragen aktuell bei rund 41 Prozent. Damit hat sie realistische Chancen, die nächste Landesregierung zu stellen — möglicherweise sogar allein, denn koalieren will keine andere Partei mit ihr.

Dass 41 Prozent für eine absolute Mehrheit der Mandate reichen könnten, liegt an der Mandatsarithmetik. Die Umfragewerte beziehen sich auf alle abgegebenen Stimmen. Mandate im Landtag werden aber nur auf die Parteien verteilt, die mindestens fünf Prozent erreichen und damit einziehen. In Sachsen-Anhalt liegen Grüne, BSW und FDP derzeit bei drei bis vier Prozent und könnten an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Zusammen mit Kleinstparteien fallen so womöglich deutlich über zehn Prozentpunkte bei der Mandatsberechnung weg. Führen am Ende nur etwa 86 Prozent der Stimmen zu Mandaten, kann der Stimmenanteil der AfD darauf hochgerechnet werden: 43 von 86 Prozent entsprechen rechnerisch der Hälfte. Das tatsächliche Berechnungsverfahren ist komplexer als dieser Dreisatz, das Prinzip bleibt aber dasselbe. Hinzu kommt, dass Umfragen nie exakt sind und die AfD darin tendenziell unterschätzt wird.

Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Sie hat bereits nicht nur ein Wahl-, sondern ein Regierungsprogramm beschlossen. Ihr Spitzenkandidat hat angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs auf breiter Front Beamtinnen und Beamte auszutauschen — die Rede ist von mindestens 150 bis 200 staatlichen Bediensteten, vor allem im Führungs- und Spitzenpersonal, die durch eigene Gesinnungsgenossen ersetzt werden sollen. Vorbilder für diese Strategie sind das Project 2025 rund um Donald Trump in den USA sowie die jahrelange Regierungszeit der PiS in Polen, die ihr Staatspersonal effektiv ausgetauscht hat.

Rechtlich gilt für Beamte das im Grundgesetz garantierte Lebenszeitprinzip; einfach entlassen lassen sie sich nicht. Die große Ausnahme sind die sogenannten politischen Beamten, die jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden können. Welche Funktionen das sind — etwa Staatssekretäre oder bestimmte Abteilungsleiter — muss per Landesgesetz festgelegt sein. Nach derzeitiger Rechtslage in Sachsen-Anhalt sind das vermutlich nur etwa 15 bis 17 Posten, keinesfalls 200. Mit einer absoluten Mehrheit im Landtag könnte die AfD das Landesbeamtengesetz aber ändern und den Kreis der politischen Beamten ausweiten — etwa auf alle Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, wie es auf Bundesebene bereits üblich ist.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen setzt dem aber Grenzen: Karlsruhe entschied, dass Leitungsfunktionen nur dann zu politischen Beamten gemacht werden dürfen, wenn die hundertprozentige Übereinstimmung mit der Regierung für das Funktionieren von Verwaltung und Staat von existenzieller Bedeutung ist. Für Polizeipräsidenten gelte das nicht, wohl aber für das Top-Personal in Ministerien.

Weitere Wege des Austauschs sind die Altersgrenze und das Ausschreibungsverfahren. Viele Beamte kamen nach der Wende aus dem Westen und werden bald pensioniert; die frei werdenden Stellen lassen sich neu besetzen. Zwar gilt der Grundsatz der Bestenauslese, doch über die Gestaltung der Ausschreibungskriterien lässt sich erheblich steuern, wer als am besten geeignet gilt. Hinzu kommen Versetzungen und dienstrechtlicher Druck, um unliebsame Beamte zur Aufgabe zu bewegen.