Neben dem Austausch führender Beamter besitzt eine mögliche AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt einen weiteren Hebel: die Besetzung der Justiz. Ein Justizprojekt des Verfassungsblogs hat diese Problematik bundesweit aufgearbeitet und benennt auch Punkte, die Sachsen-Anhalt betreffen.

Der Weg ins Richteramt verläuft im Land so: Man bewirbt sich beim Justizministerium, wird nach erfolgreichem Verfahren zunächst zur Richterin oder zum Richter auf Probe ernannt und arbeitet an einem Gericht. Nach drei bis fünf Jahren fällt die Entscheidung über die Ernennung auf Lebenszeit. In Sachsen-Anhalt trifft auch diese Lebenszeiternennung allein das Justizministerium.

Damit unterscheidet sich Sachsen-Anhalt von vielen anderen Bundesländern und dem Bund, wo ein Richterwahlausschuss zwischengeschaltet ist — ein Gremium aus Abgeordneten sowie erfahrenen Richterinnen und Richtern, das über die Ernennungen mitentscheidet. Die Landesverfassung würde die Einführung eines solchen Ausschusses erlauben, sie wurde aber bisher nicht umgesetzt. So entscheidet allein die Ministerin oder der Minister, wer Richter auf Lebenszeit wird.

Einmal auf Lebenszeit ernannte Richter sind faktisch unkündbar, solange sie keine schweren Straftaten begehen — Stichwort richterliche Unabhängigkeit, die jeden inhaltlichen Eingriff verbietet. Die einzige Grenze ist die Rechtsbeugung, deren Tatbestand der Bundesgerichtshof aber stark eingedämmt hat: Im Kern muss bewusst das Recht gebrochen werden, Fehler oder bedingter Vorsatz reichen nicht. Verurteilungen wegen Rechtsbeugung sind daher die absolute Ausnahme; genannt wird ein Fall eines Familienrichters in Thüringen, der in der Corona-Zeit eigenmächtig Schutzmaßnahmen aufheben wollte.

Voraussetzung für eine Neubesetzung sind freie Stellen — und davon dürfte es viele geben. Nach der Wende wurde die Justiz in Sachsen-Anhalt 1990/91 komplett neu aufgebaut; wer damals mit etwa 30 Jahren ernannt wurde, erreicht in den kommenden Jahren die Altersgrenze von rund 68 Jahren. Mehrere Dutzend, womöglich eine dreistellige Zahl an Richterstellen könnten so frei werden. Einzelne Richter mit problematischer Ausrichtung lassen sich innerhalb eines Gerichts über die richterliche Selbstverwaltung und den Geschäftsverteilungsplan auf wenig sensible Aufgaben verteilen; bei sehr vielen ist das aber nicht mehr möglich, und eine Versetzung zwischen Gerichten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein zweiter Aspekt ist die Staatsanwaltschaft, die bereits heute strukturell nicht unabhängig ist: Staatsanwälte sind durch das Justizministerium weisungsgebunden. In der gelebten Praxis werden direkte Weisungen kaum erteilt, gerade in politisch relevanten Fällen gibt es jedoch subtilere Wege, die Sichtweise des Ministeriums deutlich zu machen.