Die Bundesregierung plant eine Reform der Pflegeversicherung. Das Grundproblem ähnelt dem anderer Sozialsysteme: Es gibt immer mehr ältere Menschen, die immer länger leben und mehr Leistungen beziehen, während gleichzeitig weniger jüngere Menschen einzahlen. Gesundheitsministerin Nina Warken beziffert die drohende Lücke für die nächsten zwei Jahre auf 22 Milliarden Euro und will ihre Reformvorschläge am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett vorlegen.

Die Pflegeversicherung gibt es seit rund 30 Jahren. Sie wurde unter der Regierung Kohl als dritte Säule der Sozialversicherung neben Renten- und Arbeitslosenversicherung eingeführt, weil schon damals klar war, dass die Pflegekosten mit der Rente allein nicht zu stemmen sind. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist zugleich pflegeversichert — das sind rund 75 Millionen Menschen. Hinzu kommen gut 9 Millionen Privatversicherte, die eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Insgesamt sind etwa 84 Millionen Menschen erfasst, also nahezu alle Einwohner Deutschlands.

Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils hälftig; der Beitragssatz liegt bei 4,2 Prozent für Kinderlose und sinkt mit der Zahl der Kinder. 2025 nahm die Versicherung 73 Milliarden Euro ein, gab aber rund 500 Millionen Euro mehr aus. Dass die Kasse aufgeht, liegt an steigenden Darlehen des Bundes — im Haushalt 2026 sind 3 Milliarden Euro vorgesehen, die theoretisch zurückzuzahlen sind.

Leistungen beziehen aktuell etwas mehr als 6 Millionen Menschen. Davon werden gut 700.000 stationär im Heim gepflegt; 86 Prozent werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind rund zwei Drittel (64 Prozent) der Pflegenden Frauen, wobei der Männeranteil jährlich um etwa zwei Prozentpunkte steigt. Aus dem Pflegebedarf leiten sich fünf Pflegegrade ab, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben.

Entscheidend ist, dass die Pflegeversicherung eine Teilversicherung ist und nicht alle Kosten deckt — besonders relevant bei der Heimpflege. Dort fallen Kosten für Pflege, Unterkunft, Essen und Trinken an, von denen die Versicherung nur einen Teil übernimmt. Den Rest zahlen die Pflegebedürftigen selbst; reicht das Vermögen nicht, springt das Sozialamt ein, das sich das Geld gegebenenfalls von unterhaltspflichtigen Angehörigen mit hohem Einkommen zurückholt. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) liegt der Eigenanteil 2026 im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro pro Monat — rund 40.000 Euro im Jahr und ein Plus von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt der Zuschuss der Pflegekasse; ab dem vierten Jahr lag der Eigenanteil zuletzt bei gut 2.000 Euro im Monat. Die Hilfe zur Pflege über die Sozialämter kostet jährlich 5 bis 6 Milliarden Euro und belastet Kommunen und Länder.

Ein Grund für die Lücke: Den Zuschuss gibt es nur für die Pflege selbst, deren Kosten vor allem wegen steigender Personalkosten zunehmen. Unterkunft und Verpflegung tragen die Bewohner selbst — ebenso die Investitionskosten für Instandhaltung der Gebäude sowie die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, die nahezu vollständig bei den Heimbewohnern liegen. VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert, dass der Staat diese Kosten komplett übernimmt; nach VDEK-Berechnung läge der Eigenanteil dann um rund 640 Euro niedriger. Allein die Heimpflege kostet die Versicherung bereits etwa 23 Milliarden Euro pro Jahr — rund 30 Prozent der Gesamtausgaben. Der größte Teil der übrigen Mittel fließt in die ambulante Pflege, darunter 3,5 Milliarden Euro jährlich für Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen.

Für die Finanzierung diskutiert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" mehrere Optionen: den Eigenanteil zu deckeln oder dynamisiert an Löhne oder Inflation zu koppeln, bessere Prävention, eine stärkere Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, eine vollständige Übernahme von Ausbildungskosten durch den Staat, eine Fokussierung der Leistungen (faktisch Kürzungen), Kapitalanlage des Pflege-Vorsorgefonds sowie verpflichtende private Zusatzvorsorge. Warken hat zudem angedacht, die Zuschuss-Staffelung in Heimen zu strecken.