E-Autos werden in Deutschland zunehmend gekauft, und damit stellt sich die Frage des Ladens. Am günstigsten ist das Laden zu Hause an einer Wallbox, besonders mit eigener PV-Anlage. Das hat auch einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen: Wird mittags bei viel PV-Strom geladen, entlastet das das Netz; bei V2G-fähigen Autos und Wallboxen kann der Akku zudem Strom ins Netz zurückspeisen. Bei über 40 Millionen zugelassenen Pkw könnte ein großer Fahrzeugbestand am Netz das Stromsystem resilienter machen und Gaskraftwerke sowie Batteriespeicher einsparen.
Problematisch wird es, wenn kein eigener Stellplatz vorhanden ist. Für Mehrfamilienhäuser hat die Bundesregierung 500 Millionen Euro für Wallboxen bewilligt, doch die Umsetzung dürfte wegen rechtlicher und Abstimmungsfragen in Eigentümergemeinschaften dauern. Eine andere Konstellation: Man hat ein Grundstück, das Auto steht aber auf dem Parkstreifen gegenüber, getrennt durch einen Gehweg. Naheliegend wäre, das Ladekabel über den Gehweg zu legen und mit einer Kabelbrücke gegen Stolpern zu sichern.
Rechtlich ist der Gehweg jedoch öffentliches Straßenland, das nur für den Gemeingebrauch — Gehen, Rollstuhlfahren — genutzt werden darf. Eine Kabelbrücke ist demgegenüber eine Sondernutzung, vergleichbar mit einem Café auf dem Gehweg, und benötigt eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Bedingungen regelt das Landesrecht, in Hessen etwa Paragraf 16.
Ein Mann aus Oberursel beantragte eine solche Genehmigung. Die Stadt verweigerte sie, weil sie die Kabelbrücke für zu gefährlich hielt. Seine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos: Das Gericht entschied, dass kein Ermessensfehler vorliege, wenn die Stadt nein sage. Wichtig ist aber, dass das Gericht gerade nicht entschieden hat, eine Genehmigung dürfe nicht erteilt werden — eine Erteilung wäre völlig legal gewesen. Hinzu kommt, dass der Fall speziell war: Der Kläger wollte zwei Autos gleichzeitig laden, und das Gericht hielt ihm die zwar entfernten öffentlichen Ladesäulen für zumutbar.
Das Urteil wird vielfach so missverstanden, als habe es Kabelbrücken-Genehmigungen generell verboten. Auf diese Lesart berufen sich nun bundesweit Kommunen, um entsprechende Sondernutzungen abzulehnen. Die Folge: Laden über den Gehweg ist derzeit faktisch unmöglich, was E-Auto-Laden unnötig kompliziert und teuer macht — Betroffene zahlen an öffentlichen Säulen teils 40 bis 70 Cent pro Kilowattstunde.
Es gibt zwei Wege, das zu ändern. Der Landesgesetzgeber könnte Kabelbrücken während eines laufenden Ladevorgangs in den Gemeingebrauch aufnehmen, sodass keine Sondernutzungsgenehmigung mehr nötig wäre. Alternativ können Kommunen per Satzung bestimmen, dass solche Kabelbrücken pauschal als genehmigt gelten — als kurzfristiger Weg. Viele Kommunen nutzen solche Satzungen bereits, etwa für Warenautomaten, die in den Luftraum über dem Gehweg ragen; die Stadt Frankfurt am Main gilt hier als instruktives Beispiel.

