In dem Textilbetrieb von Marco Scheel ist nach dessen Angaben niemand in Deutschland geboren. Einzige Ausnahme sei Nicole, die die Näherei leitet und Deutsche ist. An den Nähmaschinen arbeiten ansonsten ausschließlich Menschen, die andernorts geboren wurden. Im Interview mit Philip Banse und Ulf Buermeyer erläutert Scheel die Gründe und die bürokratischen Hürden, mit denen er dabei zu tun hat.
Ein zentraler Grund ist laut Scheel, dass der Beruf des Industrie- und Modennähers in Deutschland praktisch nicht mehr ausgebildet wird. Es gebe zwar formal noch eine Ausbildung, die nächste Berufsschule liege jedoch in der Lausitz, rund 300 Kilometer entfernt. Für Auszubildende bedeute das faktisch zwei Wohnsitze. Sein Betrieb sei zwar Ausbildungsbetrieb und habe sogar ein Haus im Nachbardorf als Wohnheim beziehungsweise Auszubildendeninternat angemietet, dennoch sei die nötige Infrastruktur für den Beruf in Deutschland nicht mehr vorhanden.
Ein weiterer Punkt sei die geringe gesellschaftliche Wertschätzung: In der sozialen Anerkennung komme das Nähen nach Scheels Darstellung gleich nach dem Spargelstechen. In Deutschland geborene Menschen, die er als „Bio-Deutsche" bezeichnet, gehe man dafür kaum noch an die Nähmaschine. Mit dem Einkommen habe das aber nichts zu tun: Es gibt ein Grundgehalt von 16 Euro pro Stunde, dazu eine erfolgsabhängige Entlohnungskomponente, die den Stundenlohn von der individuellen Leistung abhängig macht. Zusätzlich verfügt die Produktionsleitung über ein monatliches Budget für Boni bei besonderen Leistungen. Als Maßstab für den Verdienst nennt Scheel seinen Vater, einen Facharbeiter (Klempner) für Heizung und Sanitär.
Bei der Herkunft der Beschäftigten beschreibt Scheel ein breites Spektrum: Menschen aus Afghanistan, Syrien sowie überall dort, wo Fluchtbewegungen entstehen. Den mittlerweile größten Anteil machten Ukrainerinnen aus. Bei den Arbeitsgenehmigungen unterscheidet Scheel deutlich: Für Ukrainerinnen sei die Genehmigung kein Problem, bei Menschen aus Syrien und Afghanistan dagegen schwierig. Selbst wenn er jemanden finde, den er beschäftigen wolle, dauere es lange, bis der Aufenthaltsstatus so geregelt sei, dass die Person bei ihm arbeiten könne.
Als konkretes Beispiel schildert Scheel den Fall einer Arbeitskraft aus Moldawien. Moldawien gehört nicht zur EU, hat aber ein Assoziierungsabkommen mit ihr. Es sei nicht möglich gewesen, den Mann dauerhaft nach Deutschland zu holen — auch nicht über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Mann sei eingereist, daraufhin sei ihm sein Führerschein aberkannt worden. In der Region gebe es keinen öffentlichen Nahverkehr, sodass die Anreise zum Betrieb nur mit dem Auto möglich sei; mit dem Auto sei der Mann ursprünglich auch gekommen. Insgesamt habe Scheel ihn etwa ein Jahr lang beschäftigt, nach eigener Aussage „mehr oder weniger legal", trotz Versuchen, die Anmeldung ordnungsgemäß zu regeln.
Den Führerschein neu zu machen, sei für den Mann nicht möglich gewesen. In der Region staue sich seit der Corona-Zeit, in der wegen Kontaktverboten kaum Fahrstunden möglich waren, eine Nachfrage. Es gebe zu wenige Fahrlehrer, und die Fahrerlaubnis koste aufgrund von Angebot und Nachfrage mittlerweile bis zu 6.000 bis 6.500 Euro. Hinzu kam, dass das Ausbildungszeugnis des gelernten Industrie- und Modennähers auf Rumänisch — einer der Amtssprachen Moldawiens — ausgestellt war. Die beglaubigte Übersetzung kostete 2.000 Euro, die der Betrieb übernahm; eine einfache maschinelle Übersetzung reichte hier nicht aus. Der Mann habe 40 Stunden gearbeitet und Umsatz erwirtschaftet.

