Im Gespräch mit Marco Scheel, Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern, geht es um die alltäglichen Hürden bei der Beschäftigung geflüchteter Arbeitskräfte. Scheel schildert konkret den Fall eines Mitarbeiters namens Abdul, den er als einen seiner besten Näher bezeichnet.
Abdul wohnt im Landkreis Güstrow. Aufgrund seines Aufenthaltsstatus darf er diesen Landkreis nicht verlassen, das heißt: Er darf nicht in den Landkreis Nordwestmecklenburg umziehen, in dem Scheels Betrieb liegt. Welchen Status Abdul genau hat, weiß Scheel nach eigener Aussage nicht; es handele sich um einen Geflüchteten. Wegen der an den Landkreis gebundenen Residenzpflicht wohnt Abdul unter der Woche bei Scheel im Betrieb, einer Art Internat von Sonntag bis Freitag. Es bleibt ihm verwehrt, unter der Woche bei seiner Frau und seinen Kindern zu sein und dort seine Freizeit zu verbringen.
Arbeiten darf Abdul. Allerdings muss er alle drei Monate zur Ausländerbehörde, um seinen Status überprüfen zu lassen, ebenso wie es laut Scheel auch für ukrainische Beschäftigte gilt. Für jeden Arbeitsvertrag wird eine neue Arbeitsgenehmigung benötigt, dazu alle drei Monate eine Erneuerung. Die dafür nötigen Anträge sind komplex und auf Deutsch abzufassen, weshalb der Betrieb seine Verwaltungsstrukturen aktivieren muss, um diese Gänge zu erledigen.
Scheel berichtet, er habe Mitarbeiter persönlich zu Behördenterminen gefahren, etwa nach Boizenburg an der Elbe, wohin sie vorgeladen wurden, um Aufenthaltsstatus-Fragen zu klären. Öffentlichen Nahverkehr gebe es dorthin nicht, schon gar nicht frühmorgens um sieben Uhr. Die Fahrt habe rund 150 Kilometer hin und zurück betragen, ohne Autobahn. Die wiederkehrenden Behördentermine fallen zudem stets in die Arbeitszeit und kosten faktisch einen Arbeitstag.

