Im Gespräch mit Ulf Buermeyer und Philip Banse schildert der Unternehmer Marco Scheel, warum die Umnutzung seiner alten, maroden Scheune zu einem Gewerbebetrieb behördlich erschwert wurde. Rechtlich wird die Umnutzung eines Gebäudes auf dem Formular eines Bauantrages abgewickelt — sie gilt damit als Bauantrag. Entscheidend war die Einstufung des Standorts als Außenbereich.

Der Außenbereich ist eine zentrale Kategorie des Baugesetzbuches. Liegt ein Grundstück im Innenbereich eines Dorfes, soll dort grundsätzlich gebaut werden dürfen. Der Außenbereich dagegen soll nicht zersiedelt werden; dort soll im Prinzip nur stattfinden, was im Dorf nicht sein darf. Das zentrale Kriterium für die Abgrenzung ist die im Zusammenhang bebaute Ortslage. Auf dem Luftbild ist das fragliche Grundstück ringsum von Häusern umgeben und von Siedlungen sowie Nachbarn eingefriedet; es gibt sogar eine Straße namens Dorfstraße Teplitz.

Die damalige Landrätin stellte die Umnutzung zunächst als rechtlich nicht möglich dar. Im Wahlkampf versprach der spätere Landrat, dass Scheel seine Baugenehmigung bekommen werde, wenn er gewählt würde. Die Landrätin verlor die Wahl. Kurz nach dem Wahlsieg erschien der neue Landrat persönlich und übergab die Baugenehmigung. Als Rechtsgrundlage dient Paragraph 35 Absatz 4 Satz 4 des Baugesetzbuches: Prägt die äußere Gestalt eines Gebäudes die Landschaft charakteristisch, kann der Umnutzung die Zersiedlung nicht entgegengehalten werden. Mit der Genehmigung durfte Scheel die Scheune umbauen und sanieren — neuer Dachstuhl, Betonfußboden und Weiteres. Am Ende des Kapitels bleibt die Frage offen, warum die Nutzung trotz Genehmigung weiterhin als illegal gilt.