Im Mittelpunkt dieses Kapitels steht eine Treppe im Gewerbebetrieb von Marco Scheel, die zu einem wesentlichen Streitpunkt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde. Ein Schild mit der Aufschrift „Die Treppe" — wobei „die" unterstrichen ist — markiert sie im Gebäude.

Geplant und Teil des Bauantrags war ursprünglich eine Stahlbetontreppe. Diese gehörte damit auch zur erteilten Baugenehmigung. Zwischen Bauantragstellung und Baubeginn vergingen jedoch über drei Jahre, in denen sich der Betrieb weiterentwickelte und mehr Raum benötigte. Eine Stahlbetontreppe hätte Stützen gebraucht und wäre von oben bis unten ein massiver Block aus Material gewesen. Unter dem Podest innerhalb der jetzigen Treppe arbeiten Menschen im sogenannten Cutter — das wäre mit der ursprünglich geplanten Bauweise nicht möglich gewesen.

Stattdessen wurde eine Stahlkonstruktion errichtet: Ein Statiker stellte eine Statik auf, ein deutsches Stahlbauunternehmen baute die Treppe und stellte sie auf. Die Stufen bestehen aus Granit. Begleitend wurde von einem Brandschutz-Ingenieur das Brandschutzkonzept auf rund 200 Seiten überarbeitet. Die Halterungen der Konstruktion — sogenannte Schlaudern, also Spanndrähte — wurden vom Bauingenieur und Statiker rechnerisch nachgewiesen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde beanstandete daraufhin den Granit: Der Stein benötige eine Bauzulassung. Dabei geht es nicht um Feuerfestigkeit, sondern um Eigenschaften wie Zugfestigkeit und Druckstabilität. Nach Darstellung im Gespräch handelt es sich um eine Kannbestimmung, die im konkreten Fall zur Mussbestimmung wurde: Eigene Berechnungen oder ein Tafelwerk mit den Materialwerten des Granits genügten der Behörde nicht. Verlangt wurde eine produktbezogene Bauzulassung über eine deutsche Zulassungsbehörde. Weil abweichend von der Genehmigung gebaut wurde, ist die Treppe nach Aussage im Podcast formell illegal. Der Vorgang zog sich über dreieinhalb Jahre hin.