Am Beispiel eines Treppenhauses erläutert Unternehmer Marco Scheel eine Brandschutz-Auflage. Für das Gebäude existiert ein Brandschutzkonzept. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass ein notwendiges Treppenhaus F30-beschichtet sein muss: Draußen kann eine halbe Stunde Feuer brennen, ohne dass die Funktionalität des Treppenhauses beeinträchtigt wird. Das Treppenhaus besteht aus Beton und Stein; das einzige Holzobjekt ist ein Schuhschrank, eine Elektroinstallation gibt es nicht.

Strittig ist eine weitere Auflage: das Entrauchungsfenster über dem Treppenhaus. Die Landesbauordnung verlangt nur, dass es in notwendigen Treppenhäusern ein solches Fenster geben muss, dass es öffenbar ist und einen halben Quadratmeter geöffnete Fläche nach draußen hat. Mehr gibt sie nach Scheels Darstellung nicht vor.

Aus dieser knappen Vorgabe macht laut Scheel die Auslegung — von ihm „Brandschutz-Trutz-Atlas" genannt — ein umfangreiches Buch; er vergleicht das mit einer heiligen Schrift und ihren Auslegungen wie Talmud oder Thora. Konkret verlangt die Auslegung, dass das Fenster ohne Werkzeug zu öffnen ist. Was als Werkzeug gilt, wird nicht definiert und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der unteren Bauaufsichtsbehörde. Scheels angebrachte Stange zum Öffnen lehnte die Behörde ab. Auf seine Frage, wie sie es denn dann wolle, habe sie geantwortet, sie bestehe nicht aus Bauingenieuren und werde nicht dafür bezahlt, ihm zu erklären, wie er etwas bauen solle.