In einem Zwischenfazit wird der bisherige Streit zwischen dem Unternehmer Marco Scheel und der zuständigen Baubehörde zusammengefasst. Scheel hatte eine Scheune erworben, einen Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erhalten. In dieser Genehmigung war unter anderem eine andere Treppe vorgesehen als die, die anschließend tatsächlich gebaut wurde. Hinzu kam ein Streit über verschiedene Ausführungen im Zusammenhang mit Rauchgas. Scheel hält dem entgegen, dass etwa ein Fenster genau so beantragt und ausgeführt worden sei. Grundlage ist ein Brandschutzkonzept einer Brandschutzingenieurin, das bereits vier bis fünf Jahre alt ist.

Aus diesen und weiteren Differenzen ergab sich eine Nutzungsuntersagung: Scheel darf die Scheune nicht in der Form nutzen, in der er sie aktuell betreibt. Solange die Untersagung läuft, fällt ein monatliches Zwangsgeld an; in der Summe ist nach Scheels Angaben inzwischen ein mittlerer fünfstelliger Betrag aufgelaufen. Das Zwangsgeld ist eine Maßnahme, die ihn zur Erfüllung der Auflage – also zur Einstellung der untersagten Nutzung – zwingen soll.

Die Hosts der Lage haben mit dem amtierenden Landrat des Landkreises telefoniert, Tino Schomann (CDU), der den Vorgang verantwortet. Auf die Frage nach dem Stand von Scheune und Nutzungsuntersagung antwortete er, die Sache sei „mehr oder weniger vom Tisch": Die nachgeforderten Punkte seien erledigt worden, man habe das kooperativ miteinander hinbekommen, darüber sei er froh. Die Nutzungsuntersagung sei damit „auf dem Weg nach draußen". Scheel selbst hat dazu allerdings noch keine schriftliche Bestätigung erhalten; die letzte Kommunikation mit dem Landkreis liegt nach seinen Worten bereits Monate zurück. Er wünscht sich einen Brief – „ein Dreizeiler" reiche –, der bestätigt, dass er nicht mehr in der Nutzungsuntersagung ist.

Scheel schildert zudem eine Begebenheit aus der Zeit der laufenden Untersagung. Bei einer angekündigten Kontrolle, an der auch die Dezernatsleiterin für das Bauen teilnahm, war das Obergeschoss geräumt; dort wurde während der Kontrolle nicht gearbeitet. Eine Woche später erhielt er eine Zahlungsaufforderung über 15.000 Euro Zwangsgeld. Begründung: Eine Fachdienstleiterin des Baudezernats hatte im Obergeschoss eine noch warme Kaffeetasse festgestellt und daraus geschlossen, dass das Geschoss nur für den Zeitraum der Kontrolle geräumt worden sei.